Saldenvortrag der Umsatzsteuer und des Gewinns
Die Salden der Umsatz- und Vorsteuerkonten werden automatisch aus dem Vorjahr in das Folgejahr übernommen:
Saldenvortrag der Umsatzsteuer ab dem Folgejahr 2026
| Folgejahr-Konto | Vorjahres-Konten
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| Umsatzsteuerverbindlichkeiten Vorjahr | Alle Umsatz- und Vorsteuerkonten des Vorjahres für inländische Umsatz- und Vorsteuer, sofern die Summe eine Verbindlichkeit darstellt. |
| Umsatzsteuerforderungen Vorjahr | Alle Umsatz- und Vorsteuerkonten des Vorjahres für inländische Umsatz- und Vorsteuer, sofern die Summe eine Forderung darstellt. |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten frühere Jahre | Umsatzsteuerverbindlichkeiten Vorjahr zuzüglich der Umsatzsteuerverbindlichkeiten früherer Jahre. |
| Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre | Umsatzsteuerforderungen Vorjahr zuzüglich der Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre. |
Ab dem Jahr 2026 wird zwischen Umsatzsteuer-Forderungen und -Verbindlichkeiten unterschieden. Getrennt sind außerdem die Umsatzsteuer-Forderungen und -Verbindlichkeiten des aktuellen Jahres, des Vorjahres und aller früheren Jahre.
Saldenvortrag der Umsatzsteuer bis zum Folgejahr 2025
| Folgejahr-Konto | Vorjahres-Konten
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| Umsatzsteuer frühere Jahre | Alle Umsatz- und Vorsteuerkonten des Vorjahres, inklusive der Konten für die Umsatzsteuer der früheren Jahre. |
Bis zum Jahr 2025 entspricht der Saldovortrag des Kontos 'Umsatzsteuer frühere Jahre' damit der Summe aller Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten und -Forderungen sämtlicher Vorjahre. Wegen des Saldierungsverbots hat die Datev diese Logik geändert.
Beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Umsatzsteuer-Gruppensaldo unter Bilanzposten: Kontenzuordnung.
Saldenvortrag des Gewinns
Die Salden der Erlös- und Aufwandskonten werden vom Programm automatisch auf das Konto 'Gewinnvortrag' des nächsten Jahres vorgetragen, d.h. der Vorjahres-Saldo des Gewinnvortragskontos entspricht der Summe der Vorjahres-Salden der Erlös- und Aufwandskonten.
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