Saldenvortrag der Umsatzsteuer und des Gewinns

Die Salden der Umsatz- und Vorsteuerkonten werden automatisch aus dem Vorjahr in das Folgejahr übernommen:

Saldenvortrag der Umsatzsteuer ab dem Folgejahr 2026

Folgejahr-KontoVorjahres-Konten
Umsatzsteuerverbindlichkeiten VorjahrAlle Umsatz- und Vorsteuerkonten des Vorjahres für inländische Umsatz- und Vorsteuer, sofern die Summe eine Verbindlichkeit darstellt.
Umsatzsteuerforderungen VorjahrAlle Umsatz- und Vorsteuerkonten des Vorjahres für inländische Umsatz- und Vorsteuer, sofern die Summe eine Forderung darstellt.
Umsatzsteuerverbindlichkeiten frühere JahreUmsatzsteuerverbindlichkeiten Vorjahr zuzüglich der Umsatzsteuerverbindlichkeiten früherer Jahre.
Umsatzsteuerforderungen frühere JahreUmsatzsteuerforderungen Vorjahr zuzüglich der Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre.

Ab dem Jahr 2026 wird zwischen Umsatzsteuer-Forderungen und -Verbindlichkeiten unterschieden. Getrennt sind außerdem die Umsatzsteuer-Forderungen und -Verbindlichkeiten des aktuellen Jahres, des Vorjahres und aller früheren Jahre.

Saldenvortrag der Umsatzsteuer bis zum Folgejahr 2025

Folgejahr-KontoVorjahres-Konten
Umsatzsteuer frühere JahreAlle Umsatz- und Vorsteuerkonten des Vorjahres, inklusive der Konten für die Umsatzsteuer der früheren Jahre.

Bis zum Jahr 2025 entspricht der Saldovortrag des Kontos 'Umsatzsteuer frühere Jahre' damit der Summe aller Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten und -Forderungen sämtlicher Vorjahre. Wegen des Saldierungsverbots hat die Datev diese Logik geändert.

Beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Umsatzsteuer-Gruppensaldo unter Bilanzposten: Kontenzuordnung.

Saldenvortrag des Gewinns

Die Salden der Erlös- und Aufwandskonten werden vom Programm automatisch auf das Konto 'Gewinnvortrag' des nächsten Jahres vorgetragen, d.h. der Vorjahres-Saldo des Gewinnvortragskontos entspricht der Summe der Vorjahres-Salden der Erlös- und Aufwandskonten.

Siehe auch:Buchhaltung, Bilanzposten: Kontenzuordnung