Anlagenspiegel

Der Anlagenspiegel ist Teil des Anhangs der Bilanz (s. §284 Abs 3 HGB), d.h. nur für bilanzierende Unternehmen relevant.

Der Anlagenspiegel ergibt sich direkt aus den Buchungen mit Bezug zu einer Anlage. Verwenden Sie die Buchungsvorlagen für Geschäftsvorfälle wie Zugänge und Abgänge, damit die Buchungen im Anlagenspiegel korrekt dargestellt werden. Erscheint eine Anlage nicht im Anlagenspiegel, haben Sie die Anlage zwar angelegt, aber den Anlagekauf bzw. die Übernahme in das Anlagevermögen noch nicht gebucht. Eine Anlage erscheint erst dann im Anlagenspiegel, wenn eine Buchung zu dieser Anlage existiert.

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FeldBedeutung
BilanzpostenName des Bilanzpostens, dem das Anlagenkonto zugeordnet ist.
AnlageName und Nummer der Anlage
Ansch.KostenAnschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
ZugängeNeu angeschaffte Wirtschaftsgüter oder die Ergänzung/Erweiterung des vorhandenen Inventars.
AbgängeWert von Wirtschaftsgütern, die im Geschäftsjahr aus dem Anlagevermögen entfernt wurden.
Abschr.Abschreibungsbetrag des laufenden Jahres
Summe Abschr.Summe der Abschreibungen zu Ende des Geschäftsjahrs
WertBuchwert am Jahresende.
Siehe auch: Anlagenbuchhaltung, Anlagenverzeichnis, Anlage bearbeiten, Änderungen an Anlagen, Abschreibungslauf