Bilanz

Die Gliederung der Bilanz entspricht den gesetzlichen Vorgaben des HGB und ist für Personen- und Kapitalgesellschaften aller Größenklassen geeignet. Ausführliche Informationen zur Bilanz finden Sie in unserer Einführung Buchhaltung.

Berechnung der Bilanzposten

Die Bilanzposten werden aus der Summe der Salden der dem Bilanzposten zugeordneten Konten ermittelt. Die Anfangssalden des Geschäftsjahres werden dabei automatisch aus dem Vorjahr übernommen, d.h. die Anfangssalden müssen nicht manuell vorgetragen werden.

Die Zuordnung von Konto zu Bilanzposten wird von der Datev im Kontenrahmen festgelegt und kann nicht beeinflusst werden (s. SKR03, SKR04). Ausnahme sind die folgenden Bilanzposten, die gesondert ermittelt werden:

Besondere BilanzpostenBedeutung
Jahresüberschuss/JahresfehlbetragDer Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag wird aus der GuV ermittelt. Klicken Sie auf den Betrag, um zur GuV zu gelangen.
Gewinnvortrag/VerlustvortragSumme aller nicht verwendeter Vorjahresgewinne und -Verluste. Klicken Sie auf den Betrag, um zur Bilanz des Vorjahres zu gelangen.

Der Gewinnvortrag/Verlustvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Vorjahres plus dem Gewinnvortrag/Verlustvortrag des Vorjahres plus den Privatentnahmen und -einlagen plus den Saldo des Kontos 'Gewinnvortrag vor Verwendung'.

Wird der Vorjahresgewinn im laufenden Jahr verwendet (z.B. durch Ausschüttung oder Rücklagenbildung), erfolgt die Gegenbuchung auf das Konto 'Gewinnvortrag vor Verwendung' und gleicht damit den Gewinnvortrag im aktuellen Jahr aus.

Umsatz- und VorsteuerDie Salden aller Umsatz- und Vorsteuerkonten werden addiert. Ergibt die Summe eine Umsatzsteuer-Verbindlichkeit, wird die Summe auf der Passiv-Seite unter 'Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit' ausgewiesen. Ergibt die Summe dagegen eine Umsatzsteuerforderung, wird die Summe Aktiv-Seite im Posten 'Sonstige Vermögensgegenstände' ausgewiesen.

Es ist nicht erforderlich, die Umsatzsteuerkonten abzuschließen, da die Summe der Salden automatisch auf die Konten 1791/3845 'Umsatzsteuer frühere Jahre' vorgetragen wird.

Ausgenommen von dieser Summierung ist lediglich das Konto 1754/3854 'Steuerzahlungen an andere Länder'. Soll eine Abgrenzung der ausländischen Umsatzsteuer erfolgen, muss im Rahmen des Jahresabschlusses eine Umbuchung auf dieses Konto erfolgen.

Bilanz anzeigen

Zum Anzeigen der Bilanz füllen Sie alle Felder nach Ihren Auswertungskriterien aus und klicken Sie dann auf Anzeigen. Um zu sehen aus welchen Beträgen sich ein Bilanz-Posten zusammensetzt, klicken Sie auf den als Link gekennzeichneten Betrag (nicht bei der Druckansicht).

FeldBedeutung
Bilanzart
  • Jahresbilanz: Ermittelt die Bilanz für das gesamte Jahr.
  • Eröffnungs-/Stichtagsbilanz: Ermittelt die Bilanz zu dem angegebenen Tag.
FirmaWählen Sie die Firma aus.
GeschäftsjahrWählen Sie das Geschäftsjahr aus.
StichtagWird nur eingeblendet, wenn die Bilanzart Eröffnung- / Stichtagsbilanz ausgewählt ist. Geben Sie das Datum ein, zu dem Sie die Bilanz erstellen möchten
VorjahresvergleichWenn Sie die Vorjahreswerte in die Bilanz aufnehmen möchten, wählen Sie hier ob nur die Beträge oder auch die prozentuale Entwicklung ausgegeben werden soll.
Null-Zeilen ausgebenIst das Feld aktiviert, werden auch die Bilanzposten angezeigt, zu denen es keine Werte gibt.
DruckansichtAktivieren Sie das Feld, wenn Sie die Liste ausdrucken möchten. Gehen Sie in die Druckvorschau Ihres Browsers (Menü Datei). Wählen Sie Querformat aus und geben Sie bei den Maßen für die Seitenränder jeweils 0 ein. Verkleinern Sie das Ganze bei Bedarf auf 70 % (Mozilla: Feld Skalierung). Klicken Sie auf Drucken.
KontennachweisIst das Feld aktiviert, wird der Kontennachweis zusammen mit der Bilanz ausgegeben. Ist zusätzlich zum Kontennachweis die Option 'Null-Zeilen ausgeben' gewählt, gibt das Programm die Kontenbereiche aus, welche in den jeweiligen Bilanzposten eingehen.
Bilanz mit Anhang drucken

Im Programm steht nur die Bilanz als Auswertung zur Verfügung. Wenn Sie die Bilanz mit Anhang (z.B. Lagebericht) versehen möchten, zeigen Sie die Bilanz in der Druckansicht an, markieren Sie die Seite im Browser über Bearbeiten → Alles markieren und kopieren Sie die Seite in ein Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word). Dort ergänzen Sie die Bilanz nach Ihren Wünschen.

Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlichen

Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist in Deutschland einmal jährlich zur Einreichung und Bekanntmachung seiner Abschlussunterlagen beim Bundesanzeiger verpflichtet. Als kleines Unternehmen müssen Sie gemäß § 326 HGB nur Bilanz und Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Zur Einreichung steht beim Bundesanzeiger ein Webformular zur Verfügung, in das Sie die Werte der Bilanzposten einfach übertragen.

E-Bilanz

Die E-Bilanz ist eine Bilanz nach Steuerrecht im Gegensatz zur hier beschriebenen Bilanz nach Handelsrecht. Zur Erstellung einer Steuerbilanz sind Informationen erforderlich, die nicht aus der Buchhaltung hervorgehen. Zur Anfertigung und Übermittlung der E-Bilanz exportieren Sie die Konten-Salden der Buchhaltung zur Weiterverarbeitung in einem externen Programm Ihrer Wahl. Mehr Informationen unter Salden exportieren für E-Bilanz.

Siehe auch: Einführung Buchhaltung, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Salden exportieren für E-Bilanz