Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anlegen
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 1000 € betragen, können in einen Sammelposten aufgenommen werden. Für jedes Jahr wird ein eigener Sammelposten angelegt, der gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben wird. Wurde in einem Jahr ein Sammelposten gebildet, müssen alle selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) bis 1000 € darin aufgenommen werden.
Schaltfläche | Bedeutung
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Anlage anlegen | Die Anlage wird angelegt. Sie gelangen direkt zu Anlage bearbeiten. Bearbeiten Sie dort die neu angelegte Anlage weiter.
| Feld | Bedeutung
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Anlage | Das Programm schlägt automatisch eine Nummer vor, die Sie bei Bedarf aber ändern können. |
Jahr | Wählen Sie das Geschäftsjahr aus, für das der Sammelposten angelegt werden soll. Alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter werden zu einem Sammelposten zusammengefasst. Pro Jahr kann nur genau ein Sammelposten angelegt werden. |
Mehr Informationen zum Thema geringwertige Wirtschaftsgüter unter Geringwertige Wirtschaftsgüter verwalten.
Verwandte Begriffe: Pool, Anlage-Pool, Anlagen-Pool
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