Rückfrage der Bank

Während der Übermittlung von Zahlungsaufträgen oder beim Abholen von Kontoauszügen kann es zu Rückfragen der Bank kommen. Folgende Aufforderungen sind möglich:

  • in einem Gerät eine TAN zu generieren und einzugeben.
  • den Zahlungsauftrag in einem Gerät frei zu geben.
  • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung zur Kenntnis zu nehmen und zu entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Empfängerüberprüfung

Alle Kreditinstitute müssen eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Sie erhalten dann das Ergebnis der Prüfung als Rückfrage der Bank und können entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Bei annähernder Übereinstimmung übermittelt die Bank den korrekten Namen des Zahlungsempfängers, so wie er bei der Bank des Zahlungsempfängers hinterlegt ist. Bei aktivierter Option 'Übernehmen', wird der korrekte Name des Kontoinhabers in das Feld 'Adresse → Bankverbindung → Inhaber' des Lieferanten bzw. Kunden übernommen. Bei Ausführung der nächsten Überweisung an diesen Zahlungsempfänger, sollte es dann keine Abweichung mehr geben.

Hinweis: Die Rückfrage kommt von der Bank, nicht von der Collmex-Software. Bei inhaltlichen Fragen zu den angezeigten Texten wenden Sie sich an Ihre Bank.

Siehe auch:Online-Banking

Verwandte Begriffe: VOP, Namensabgleich, Zweischrittverfahren, TAN-Generator