Steuerfreie Erlösarten

Unter §4 UStG sind die unterschiedlichsten Gründe für eine Steuerbefreiung aufgeführt (z.B. Umsätze von Ärzten oder Versicherungsmaklern).

Zur differenzierten Buchung und zum korrekten Ausweis der Steuerbefreiung in Angebot, Kundenauftrag und Rechnung legen Sie hier die von Ihnen benötigten steuerfreien Erlösarten an. Im Produkt bzw. in den Positionen von Angebot, Kundenauftrag und Rechnung wählen Sie die Erlösart dann aus.

Auch wenn der Leistungsempfänger in speziellen Fällen des §13b UStG die Steuer schuldet oder für den Fall des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften nach §25b UStG, kann eine steuerfreie Erlösart verwendet werden.

FeldBedeutung
NrDie Nummer der Erlösart wird fortlaufend vergeben. Es können maximal fünf steuerfreie Erlösarten angelegt werden.
BezeichnungDie Bezeichnung der Erlösart wird als Grund für die Steuerbefreiung beim Druck ausgegeben.
KontoGeben Sie hier das Buchhaltungskonto an, das beim Buchen der Rechnungen verwendet werden soll.

Wenn Sie generell nur steuerfreie Umsätze haben, müssen Sie die Erlösart nicht in jedem Produkt auswählen, sondern können alternativ auch im Geschäftsjahr die hier festgelegten steuerfreien Erlösarten im Feld 'Umsatzsteuer-Befreiung' auswählen.

Siehe auch: Geschäftsjahr bearbeiten, Produkt bearbeiten: Verkauf