Unterfirma anlegen*
Um eine neue Firma anzulegen, klicken Sie auf die Schaltfläche Unterfirma anlegen. Eine Firma kann nicht mehr gelöscht werden.
Unterfirmen haben für die Umsatzsteuer zwingend die gleiche Steuernummer wie die Hauptfirma. Bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Auswertungen für die Hauptfirma werden die Unterfirmen automatisch mit aufgenommen. Unterfirmen können Sie deshalb nur nutzen, wenn einem Steuerpflichtigen mehrere Betriebe zugeordnet sind.
Für Körperschaften oder Personengesellschaften (GmbH, UG, OHG, GbR usw.) sind Unterfirmen i.d.R. nicht geeignet, d.h. Sie benötigen für jede Firma einen eigenen Collmex-Zugang.
Alle Firmen teilen sich bestimmte Objekte, wie z.B. die Produktnummern und -bezeichnungen, Kunden- und Lieferantennummern und -adressen, sowie die Angebots- und Rechnungsnummern.
Mit Ausnahme der Nummernkreise, Produkt-Stammdaten, Kunden- und Lieferanten-Adressen sind die Firmen unabhängig voneinander. Es ist deshalb z.B. nicht möglich, dass mehrere Firmen auf einen gemeinsamen Warenbestand (Lager) oder ein gemeinsames Bankkonto zugreifen. Für jede Firma wird der Gewinn getrennt ermittelt. Unterfirmen sind deshalb nicht geeignet, mehrere Geschäftsbereiche innerhalb einer Firma abzubilden.
ACHTUNG: Lesen Sie unbedingt die Hinweise zur Mandantenfähigkeit von Collmex.
*Nicht in allen Versionen