One-Stop-Shop Umsätze
Ermitteln Sie hier die Umsatzsteuerschuld nach Land und Steuersatz für EU-Länder. Die Meldung erfolgt per Formular-Eingabe und elektronischer Übermittlung im BZSt-Online-Portal (BOP) und dort über den One-Stop-Shop (OSS) des Bundeszentralamts für Steuern.
Die exportierte CSV-Datei entspricht den Vorgaben des BOP für den Import in das entsprechende Formular 'Steuererklärung für die OSS EU-Regelung'.
Siehe auch: Ausländische Erlösarten
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