Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR)

Die Erstellung einer EÜR ist nur für Freiberufler und Inhaber kleiner Gewerbebetriebe relevant. Hierbei wird die Summe der Einnahmen der Summe der Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz der beiden Zahlen ergibt den zu versteuernden Gewinn. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserer Buchhaltung für Nicht-Buchhalter.

Zum Jahresabschluss: Die Einnahme-Überschuss-Rechnung startet im neuen Jahr mit dem Wert 0,00 auf allen Positionen. Die Konten müssen deshalb am Jahresende nicht abgeschlossen werden.

Füllen Sie alle Felder nach Ihren Auswertungskriterien aus und klicken Sie dann auf Anzeigen. Um zu sehen aus welchen Beträgen sich ein EÜR-Posten zusammensetzt, klicken Sie auf den als Link gekennzeichneten Betrag (nicht in der Druckansicht).

FeldBedeutung
GeschäftsjahrWählen Sie das Geschäftsjahr aus.
ZeitraumWählen Sie einen Zeitraum aus, wenn Sie die EÜR für einen Monat, Quartal oder ein Halbjahr erstellen möchten
FirmaWählen Sie die Firma aus.
Auswertung
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung*: Diese Auswertung benötigen Sie für die Einkommenssteuer-Erklärung. Im Formular wird angegeben in welche Zeilen des neuen Vordrucks (Anlage EÜR zur Einkommensteuer) die Beträge einzutragen sind.

    Leider ist es nicht möglich die "Ergänzenden Angaben" eindeutig aus der Buchhaltung zu ermitteln, da es sich hierbei um steuerliche Korrekturen handelt. Z.B. wird der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g in einem speziellen Formular ermittelt und von dort in das EÜR-Formular übertragen.

    Der Gewinnzuschlag wird in der Regel außerbilanziell ermittelt, da es sich auch um eine rein steuerliche Vorschrift handelt, die üblicherweise in der Bilanz nicht buchungstechnisch verarbeitet wird.

    Das gleiche gilt für die Einlagen und Entnahmen bei Schuldzinsenabzug. Auch hier erfolgt in der Regel eine außerbilanzielle Ermittlung des steuerlichen Schuldzinsenabzugs.

    Grundsätzlich wird in der Buchhaltung ein handelsrechtliches Ergebnis ermittelt, das automatisch in die Anlage EÜR geht. Die Zeilen 71-80 dienen der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses, das außerhalb der eigentlichen Buchhaltung erfolgt.

  • Einnahmen-Ausgaben nach Konten: Einnahmen-Ausgaben nach Konten: Damit ermitteln Sie den tatsächlichen betrieblichen Gewinn bzw. Verlust. In diese Auswertung fließen auch die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben mit ein. Das Ergebnis kann deshalb von dem der Einnahme-Überschuss-Rechnung abweichen.
Kostenstelle*Geben Sie hier eine Kostenstelle ein, wenn nur Buchungen berücksichtigt werden sollen, die auf diese Kostenstelle gebucht wurden.
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Siehe auch: Einführung Buchhaltung

*Nicht in allen Versionen