| Eigenschaften
| Buchhaltung light
| Buchhaltung basic
| Buchhaltung pro
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Grundpreis pro Monat (zzgl. Mwst.)
Die ersten 30 Tage sind unverbindliche und kostenlose Testphase. Wenn Sie während der Probezeit den Dauerzugang aktiviert haben, erhalten Sie jeden Monat eine Rechnung per Mail über die monatliche Nutzungsgebühr. Den Betrag ziehen wir von Ihrem Konto ein. Sie können jederzeit zum Monatsende kündigen. Die vollständige Preisliste finden Sie hier.
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€ 4,95
30 Tage kostenlos testen
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€ 7,95
30 Tage kostenlos testen
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€ 14,95
30 Tage kostenlos testen
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Tour durch das Programm
Die Tour führt Sie Schritt für Schritt durch die Buchhaltung und erklärt
Ihnen alle wichtigen Funktionen.
| Tour
| Tour
| Tour
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| Buchhaltung
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Einnahme-Überschuss-Rechnung
Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Form der
Gewinnermittlung. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt.
Die Veränderung von Bestandswerten (Bankguthaben, Warenbestände, Forderungen, Verbindlichkeiten usw.) müssen
nicht in der Buchhaltung erfasst werden. Mehr Informationen zur Einnahme-Überschuss-Rechnung
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Buchungsvorlagen zu allen wichtigen Geschäftsvorfällen
In Buchungsvorlagen sind die Kontonummern für eine Buchung hinterlegt.
So brauchen Sie sich keine Kontonummern oder komplizierten Buchungssätze zu merken. Für die wichtigsten
Geschäftsvorfälle (z.B. Wareneinkauf, Kunde zahlt Rechnung) sind bereits Buchungsvorlagen mit ausführlichen
Erklärungen vordefiniert. Für häufig vorkommende Buchungen legen Sie sich einfach eigene Vorlagen in der Buchhaltung an.
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Kontenrahmen SKR03 und SKR04
Die hinterlegten Datev-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 gewährleistet den
problemlosen Datenaustausch mit Steuerberatern, da diese meist Datev-Buchhaltungsprogramme
verwenden. Der Kontenrahmen SKR03 ist der am häufigsten verwendete Kontenrahmen und
enthält normalerweise alle Konten, die für die Buchhaltung in kleinen und mittleren Unternehmen benötigt werden.
Als Alternative steht zusätzlich der Kontenrahmen SKR04 zur Verfügung.
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Beliebig viele Geschäftsjahre parallel buchbar
Sie müssen ein Geschäftsjahr nicht abschließen, um im neuen Jahr
buchen zu können. Beispielsweise sind Buchungen gleichzeitig im aktuellen und im Vorjahr möglich.
So können Sie sich mit dem Abschluss der Buchhaltung mehr Zeit lassen und müssen nicht
alles bis zum Jahresende erledigt haben. Auch weiter zurück liegende Jahre lassen sich jederzeit
in der Buchhaltung korrigieren.
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Entspricht immer den aktuellen Steuergesetzen
Das Buchhaltungsprogramm wird immer auf dem aktuellen Stand
gehalten und entspricht den Anforderungen des Gesetzgebers. Das Buchhaltungsprogramm hält sich an
die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für
die digitale Betriebsprüfung (GDPdU).
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Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt senden (Elster)
Ihre Umstatzsteuer-Voranmeldung senden Sie direkt
aus der Buchhaltung heraus mit einem Mausklick an das Finanzamt. Es ist kein separates
Programm erforderlich. Alles, was Sie brauchen ist bereits enthalten. Die übermittelten
Beträge werden direkt aus den gebuchten Belegen der Buchhaltung ermittelt.
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Kleinunternehmerregelung wählbar
Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte) sind von der
Umsatzsteuer befreit. Sie können für jedes Geschäftsjahr in der Buchhaltung angeben, ob dies für Sie
zutrifft (Nullbesteuerung). In diesem Fall werden bei den Buchungen keine Umsatz- und Vorsteuer
in der Buchhaltung gebucht.
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Maximale Anzahl Firmen
Falls Sie mehrere Gewerbe betreiben oder parallel freiberuflich
tätig sind, müssen Sie für jede Tätigkeit eine eigene Buchhaltung führen.
Dazu legen Sie sich jeweils eine eigene Firma an. Alle Buchungen und Auswertungen
werden für jede Firma separat in der Buchhaltung geführt.
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Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
In das Handelsregister eingetragene Firmen
müssen grundsätzlich Bilanzen erstellen. Auch bei der Überschreitung gewisser Umsatz- oder
Gewinngrenzen werden Sie Bilanzierungspflichtig. Erstellen Sie die Bilanz und GuV direkt
aus der Buchhaltung.
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BWA, Summen-und-Salden, Offene Posten, Postenanzeige
Ihnen stehen alle gängigen Auswertungen zur Verfügung.
Neben der Information für eigene Zwecke, fordern z.B. Banken oder Leasing-Gesellschaften
solche Auswertungen an. Die Auswertungen basieren direkt auf den Daten in
der Buchhaltung und haben damit immer einen aktuellen Stand.
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Anlagenbuchhaltung inkl. allen gängigen Abschreibungsmethoden
IIn der Anlagenbuchhaltung verwalten Sie alle
Wertgegenstände (z.B. Computer, Maschinen, PKW) in der Buchhaltung. Dort ist unter anderem das Anschaffungsdatum,
der Anschaffungspreis sowie die Abschreibungsmethode hinterlegt. Die Buchhaltung berechnet
daraus den aktuellen Wert sowie die Abschreibungen für die Zukunft (AfA-Rechner). Über den Abschreibungslauf
buchen Sie am Monats- oder Jahresende mit einem Mausklick alle Abschreibungen. Das für den Jahresabschluss
benötigte Anlagenverzeichnis drucken Sie direkt mit dem Programm aus.
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Offene Posten für Kunden und Lieferanten
Wenn Sie eine Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung
in der Buchhaltung verbuchen, geben Sie den Kunden bzw. den Lieferanten mit an.
So haben Sie stets den Überblick über offene Rechnungen (=offene Posten) sowohl auf der Kunden- als
auch auf der Lieferanten-Seite. Die Buchung für den Zahlungseingang oder Zahlungsausgang wird dann in der Buchhaltung
dem Rechnungsbeleg zugeordnet. Das Buchhaltungsprogramm berechnet aus diesen Informationen neben den offenen Posten
auch den mittleren Zahlungsverzug.
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Soll- und Istbesteuerung wählbar
Bei der Sollbesteuerung wird die Umsatzsteuer mit der Ausstellung der
Rechnung für das Finanzamt fällig. Bei der Istbesteuerung dagegen erst bei Zahlungseingang. Sie können für
jedes Geschäftsjahr in der Buchhaltung wählen, ob Sie Soll- oder Istbesteuert sind. Die Buchungen werden in beiden Fällen
exakt gleich vorgenommen. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung wird
die Einstellung berücksichtigt.
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Mahnwesen
Auf Basis der offenen Kundenrechnungen erstellen Sie auf Knopfdruck Mahnungen, um Ihre Kunden an ausstehende Zahlungen zu erinnern. Die Mahnungen werden auf Basis der offenen Posten direkt mit dem Buchhaltungsprogramm erzeugt. Im Verwaltungsbereich der Buchhaltung legen Sie die Texte und die Zeitabstände für die Mahnstufen fest.
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Mahnungen per E-Mail, Fax oder Postbrief verschicken
Aus der Buchhaltungssoftware heraus können Sie ganz einfach per Mausklick Mahnungen
per E-Mail, Post-Brief oder Fax versenden. Das spart Zeit und Geld. Der Versand von Post-Brief und Fax erfolgt über unseren Partner
Pixelletter. Dort wird im Falle vom Postversand die PDF-Datei ausgedruckt, kuvertiert und zur Post gebracht. Das Fax wird ebenfalls
direkt an Ihren Geschäftspartner gesendet. So sparen Sie sich den Gang zur Post und das umständliche manuelle faxen.
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Kostenstellen
Mit Kostenstellen unterteilen Sie Ihre Firma in mehrere Verantwortungsbereiche. Bei der Erfassung der Belege in der Buchhaltung werden die angefallenen Kosten den verursachenden Kostenstellen zugewiesen. Auswertungen ermöglichen Ihnen so einen Überblick, welche Kosten eine Kostenstelle verursacht hat.
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| Online-Banking
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Kontoauszug-Import
Mit dem integrierten Online-Banking holen Sie den Kontoauszug über HBCI mit Ihrer PIN direkt von der Bank ab
oder importieren ihn im standardisierten MT940-Format. Die Kontoauszüge dienen als
Arbeitsvorrat für die Buchhaltung: Belegdatum, Belegtext und in vielen Fällen auch die Kontierung
werden von dem Buchhaltungsprogramm aus dem Kontoauszug entnommen und direkt für die Buchung in der Buchhaltung vorgeschlagen.
Dies ist eine enorme Arbeitserleichterung und beschleunigt den Buchungsprozess um den Faktor 2-3!
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Überweisungen und Lastschriften
Sammelüberweisungen erzeugen Sie mit einem Klick aus den offenen Posten. Dabei korrigieren Sie bei Bedarf den
Betrag in der Buchhaltung (z.B. bei Skontoabzug) und buchen direkt den Zahlungsausgang. Das Programm überträgt
die Sammelüberweisung entweder über HBCI PIN/TAN an die Bank oder Sie laden Sich eine DTAUS-Datei herunter zur
Weiterverarbeitung mit einem Online-Banking-Programm Ihrer Wahl.
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| Reisekosten
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Komplette Reisekostenabrechnung
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter eine Geschäftsreise unternehmen,
können Sie die entstandenen Kosten als Betriebsausgabe in der Buchhaltung ansetzen.
Gleichzeitig erhalten Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter den Aufwand für die Reise erstattet.
Wie viel Sie sich selbst oder Ihren Mitarbeitern steuerfrei ausbezahlen dürfen, ist genau gesetzlich
geregelt. Das Buchhaltungsprogramm berechnet diese Beträge automatisch anhand der eingegebenen
Reisedaten (Mitarbeiter, Zielland, Reisebeginn, Reiseende, gefahrene Kilometer, ...).
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Reisepauschalen für alle Länder und Regionen stets aktuell
Die für die Berechnung der Reisekosten notwendigen
Reisepauschalen werden vom Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Je nach Land
und Region richten sie sich nach den durchschnittlichen Aufwandskosten für Übernachtung
und Verpflegung. Die Pauschalen in dem Buchhaltungsprogramm sind stets aktuell und werden
bei Bedarf angepasst.
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Reisekosten direkt in Buchhaltung übernehmen
Die Reisekostenverwaltung ist eng an die Buchhaltung
gekoppelt. Die Reise verbuchen Sie mit einem Knopfdruck.
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Mitarbeiter erfassen Reisekosten selbst über das Mitarbeiter-Portal
Über das Mitarbeiter-Portal erfassen Mitarbeiter Ihre Reisen selbst. Für jeden Mitarbeiter legen Sie einen eigenen Benutzer der Rolle 'Mitarbeiter' an. Benutzer dieser Rolle dürfen nur ihre eigenen Reisen erfassen, aber nicht auf die Buchhaltung zugreifen.
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| Daten-Import und Export
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Datev-Schnittstelle
Übernimmt Ihr Steuerberater den Jahresabschluss, exportieren Sie am Jahresende
alle Belege aus der Buchhaltung in eine Datei im Datev-Format.
Sie laden die Daten direkt auf Ihren Computer herunter und leiten die Datei an Ihren Steuerberater z.B. per
Mail weiter. Der Steuerberater liest die Datei in sein Buchhaltungsprogramm ein und kann so mit Ihren Belegen
in seiner Buchhaltung weiter arbeiten.
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CSV-Schnittstelle
Für Buchhaltungsbelege, sowie Kunden und Lieferanten steht Ihnen
eine CSV-Schnittstelle zur Verfügung. Die CSV-Dateien laden Sie aus der Buchhaltung auf
Ihren Rechner. CSV-Dateien sind Textdateien, die ohne Änderung in
Excel bearbeitet, aber auch in vielen anderen Programmen verwendet werden können.
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Export aller wichtigen Daten als HTML-Datei
Laden Sie sich alle wichtigen Daten in Form einer
einzigen HTML-Datei aus der Buchhaltung auf Ihren Rechner. Nutzen Sie diese Datei für
Dokumentationszwecke oder zur Volltextsuche.
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einfachLohn-Schnittstelle
EinfachLohn ist eine Online-Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mit Hilfe der einfachLohn-Schnittstelle importieren Sie das FiBu-Journal von einfachLohn direkt in ihre Buchhaltung.
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Programmier-Schnittstelle Collmex API
Mit Hilfe des API greifen Sie von anderen Programmen aus auf Collmex zu. Der Datenaustausch erfolgt mit den gleichen CSV-Dateien, wie sie auch für den manuellen Import und Export benutzt werden. Als technisches Übertragungsprotokoll wird ein einfaches HTTP POST verwendet, das von praktisch allen Programmiersprachen einfach verwendet werden kann.
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| Allgemeine Eigenschaften
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Nutzung von jedem Ort mit Internet-Zugang
Sie brauchen nur einen Internet-Browser (z.B. Internet Explorer, Firefox, Safari) und einen Computer mit Internetzugang. Damit sind Sie nicht an einen bestimmten Ort oder an ein bestimmtes Betriebssystem gebunden. Egal, ob Sie Windows, Linux oder Mac nutzen, egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs: Sie sind unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von Ihrem Aufenthaltsort.
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Zuverlässiger Betrieb im Rechenzentrum
Sparen Sie Zeit und Nerven: Dank unseres zuverlässigen Betriebs im Rechenzentrum arbeiten Sie immer mit der aktuellen Version und brauchen sich nicht technische Details, Datensicherung oder Updates zu kümmern. So erreichen Sie eine maximale Zuverlässigkeit ihrer Software.
Mehr zum Thema Sicherheit.
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Genug Speicherplatz für die meisten Anwendungen
Im Grundpreis ist bereits ausreichend Speicherplatz für die meisten Anwendungen enthalten: Es können 100.000 Dokumente (z.B. Rechnungen, Buchhaltungsbelege usw.) angelegt werden. Dies ist mehr als genug für die meisten Dienstleistungsbetriebe, Handwerker und Händler. Wenn Sie doch einmal mehr brauchen sollten, lässt sich der Speicherplatz flexibel erweitern. Pro angefangene 10.000 Dokumente berechnen wir 9,95 € pro Monat. Maximal sind 500.000 Dokumente möglich.
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Kostenloser Lesezugriff für 10 Jahre
Auch nach der Kündigung können Sie während der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren jederzeit lesend auf Ihre Buchhaltungssoftware zugreifen. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Daten während der gesamten Zeit lesbar und im Falle einer Steuerprüfung zugänglich und auswertbar sind.
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Support per E-Mail inklusive
Erfahrungsgemäß werden Sie ohne unseren Support auskommen. Sollte doch einmal
eine Frage auftauchen, steht Ihnen unser Service per E-Mail kostenlos zur Verfügung. Dort erhalten Sie in der Regel
innerhalb von 24h eine Lösung für Ihr Problem. Bitte beachten Sie, dass wir aus gesetzlichen Gründen keine Auskünfte zu
Steuer- oder Kontierungsfragen geben dürfen. Dafür steht Ihnen jedoch unsere
Einführung in die Buchhaltung zur Verfügung, die wir stets aktuell halten.
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Extra Benutzer für Buchhalter oder Steuerberater
Neben dem Hauptbenutzer der Rolle 'Administrator' gibt es noch einen eingeschränkten Benutzer für Ihren Buchhalter oder Steuerberater. So kann Ihr Steuerberater gleichzeitig mit Ihnen die Buchhaltungssoftware benutzen. Auch für einen Steuerprüfer steht ein eigener Benutzer mit eingeschränkter Berechtigung bereit.
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Flexibel um zusätzliche Benutzer erweiterbar
Collmex pro ist um zusätzliche Benutzer erweiterbar. Damit bleiben Sie flexibel, wenn Ihre Firma wächst. Je Zusatzbenutzer berechnen wir 9,95 € pro Monat. Die genauen Konditionen finden Sie in der Preisliste.
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| Tour
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Tour durch das Programm
Die Tour führt Sie durch das Buchhaltungsprogramm und erklärt Ihnen
alle wichtigen Funktionen. So lernen Sie schnell das Programm kennen.
| Tour
| Tour
| Tour
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Handbuch
Das Handbuch enthält eine ausführliche Beschreibung der enthaltenen Funktionen.
| Handbuch
| Handbuch
| Handbuch
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Die ersten 30 Tage sind unverbindliche und kostenlose Testphase. Wenn Sie während der Probezeit den Dauerzugang aktiviert haben, erhalten Sie jeden Monat eine Rechnung per Mail über die monatliche Nutzungsgebühr. Den Betrag ziehen wir von Ihrem Konto ein. Sie können jederzeit zum Monatsende kündigen. Die vollständige Preisliste finden Sie hier.
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